Sachgebiet GSF
Der Kärntner Landesfeuerwehrverband hat im Jahre 1989 die BF Klagenfurt und die HFW Villach, weiters 1991 die Bezirke Kärntens mit Gefährlichen Stoffe Fahrzeugen (GSF) ausgestattet. Dabei wurden die Stützpunktfeuerwehren der Rangordnung I mit der Aufgabe betraut, diese Fahrzeuge zu betreuen, die entsprechende Ausbildung der Mitglieder sicherzustellen und den Einsatzdienst zu gewährleisten.
Darüber hinaus sind Feuerwehren mit regionalen (aber auch überregionalen) Sonderaufgaben mit weiteren GSF ausgestattet (KLFV für Ausbildungszwecke, Obervellach und Velden).
Einsatzkonzept GSF:
Um die Ausstattung eines GSF festlegen zu können, erscheint es wesentlich, vorerst das Anforderungsprofil für den Einsatz im Allgemeinen zu definieren. Im Hinblick auf ein (informell) anerkanntes dreistufiges Einsatzmodell, müsste folgende Systematik zu tragen kommen:
Erste „Welle“
Kräfte der ersten Welle sind aufgrund der zeitlichen Abfolge im Regelfall: örtlich zuständige Feuerwehr und Kräfte laut Alarmplan. Die Fahrzeuge (und Kräfte) der ersten Welle haben die Aufgabe, vor allem die Sicherungs- und Erstmaßnahmen – je nach verfügbarem Gerätestand – zu gewährleisten. Etwaige Menschenrettungsaktivitäten sind nach geltenden Ausbildungsrichtlinien einzuleiten. Technische Maßnahmen sind nach Verfügbarkeit der Gerätschaften und nach Einschätzung des Einsatzleiters durchzuführen. Im Regelfall ist davon auszugehen, dass die Kräfte der ersten Welle noch nicht über oft notwendige Spezialgeräte, wie z. B. Vollschutz oder DEKO, verfügen.
Zweite „Welle“
GSF (und eventuell weitere Spezialfahrzeuge nach Alarmplan bzw. Situation; auch Strahlenschutzeinheiten können dazu zählen). Das GSF hat die Aufgabe, Maßnahmen zur Menschenrettung einzuleiten bzw. weiterzuführen (da Körperschutz vorhanden) und eine technische Stabilisierung der Situation (vgl. K-FWG; Verhinderung des weiteren Schadstoffaustrittes) sicherzustellen. Dabei sind der Eigenschutz der Mannschaft und auch der erforderliche Rahmenschutz zu gewährleisten. Das GSF ist ein Spezialfahrzeug,deshalb können dessen Gerätschaften nur durch besonders geschultes Personal in den Einsatz gebracht werden.
Dritte „Welle“
Die Kräfte der dritten „Welle“ sind Sondereinheiten mit längerer Mobilisierungs- bzw. Anfahrtszeit. Dazu zählen z. B. die DEKO-Einheit des KLFV, Spezialfirmen, Tankwägen zum Umpumpen, über das TUIS angeforderte Feuerwehr- oder Hilfseinheiten o. ä.
Demnach können die Aufgaben eines GSF wie folgt zusammengefasst werden:
- Unterstützung der Erstmaßnahmen der örtlichen Kräfte (ev. auch Umsetzung von Messungen);
- Einleitung (bzw. Weiterführung) aller erforderlichen Maßnahmen zur Menschenrettung, wenn notwendig unter Einsatz von Atem- und Körperschutz;
- Umsetzung einfacher, meist improvisierter technischer Maßnahmen zur Verhinderung der weiteren Schadstoffausbreitung (Auffangen, Abdichten);
- Aufbau und Sicherstellung des Rahmenschutzes für die eingesetzte Mannschaft (z. B. Aufbau einer DEKO-Stelle, Fremdluftversorgung, etc.).
Im Allgemeinen hat das GSF den Auftrag, die vorliegende Situation zu stabilisieren und den Schaden auf ein vorgefundenes Maß zu begrenzen. Alle weiteren Maßnahmen sind nach erfolgter Entscheidungsfindung und Einbindung der notwendigen Entscheidungsträger zu treffen (z. B. Umpumpen).